Behandlungsumfang und -ablauf

Insgesamt stehen Ihrem Kind und Ihnen jeweils 5 Sprechstunden und mindestens 2 Probatorikstunden zur Verfügung. Danach wird von mir ein Antrag zur Bewilligung der Kosten an die Krankenkasse verschickt. Nach der Kostenzusage zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie durch ihre jeweilige Krankenkasse können bei mir folgende Möglichkeiten in meiner Praxis beantragt werden:

Kurzzeittherapie 1:

Kurzzeittherapie 2:

Langzeittherapie:

Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie möglich

Die Entscheidung, ob eine Kurz-, Langzeit-, Einzel- oder Gruppentherapie bei Ihrem Kind benötigt wird, wird nach dem jeweiligen Bedarf und Krankheitswert von mir eingeschätzt und nach den probatorischen Sitzungen mit Ihnen besprochen.

Das Besondere an der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist, dass das Bezugssystem wie z.B. Eltern, Schule, Kindergarten oder Ausbildung mit in den Therapieprozess eingebunden werden, um langfristige Therapieerfolge zu erreichen.

Zu Beginn der Behandlung werde ich mit ihrem Kind und Ihnen einen gemeinsamen Behandlungsvertrag abschließen, damit organisatorische Gegebenheiten geregelt sind.

Hinweis: Bei getrennt lebenden Elternteilen ist das Einverständnis beider Elternteile zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zwingend erforderlich. Kinder bzw. Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr haben die Möglichkeit, eine Therapie ohne Zustimmung der Eltern zu nutzen.

Die Einzeltherapiesitzungen finden nach der Bewilligung des Antrages von der Krankenkasse 1-2x wöchentlich im ca. 50 Minuten Takt statt.

Die Gruppentherapiesitzungen sind 1x wöchentlich je 100 min. geplant.

Videosprechstunden (über red medical) sind nach Einverständniserklärung von Patient/in und Sorgeberechtigten möglich